Kreditlimit, Kundensperren & Verzugskosten
Kundenobligo prüfen, riskante Übergänge sperren und Verzugszinsen nachvollziehbar vorbereiten.
Screenshot der zentralen Werkstube-Ansicht „Kreditlimit, Kundensperren & Verzugskosten“ mit den im Artikel beschriebenen Bedienelementen.
Wofür die Kreditprüfung gedacht ist
Mit Kredit & Sperren siehst du im Kundendetail, welcher Betrag für einen Kunden aktuell wirtschaftlich offen ist. Werkstube zählt dafür offene ausgestellte Rechnungen und freigegebene, noch nicht abgerechnete Aufträge zusammen. Ein angenommenes Angebot, der daraus erzeugte Auftrag und dessen spätere Rechnung werden nicht doppelt gezählt.
Die Aufstellung zeigt neben dem gesamten Obligo auch den überfälligen Anteil und die einzelnen Ursprungsbelege. Teilzahlungen und zugeordnete Gutschriften mindern den Betrag. Der angezeigte Berechnungszeitpunkt hilft dir einzuschätzen, wie aktuell die Prüfung ist.
Kreditprofil einrichten
Öffne einen Kunden und wähle in Kredit & Sperren → Profil:
- Trage das Kreditlimit und die Warnschwelle ein.
- Wähle den Prüfmodus Nur warnen, Freigabe verlangen oder Hart sperren.
- Ordne eine interne Risikostufe zu.
- Begründe die Änderung und speichere.
Werkstube legt bei jeder Änderung eine neue Profilversion an. Frühere Entscheidungen bleiben dadurch mit der damals gültigen Grenze nachvollziehbar.
Sperren und Ausnahmen
Mit Sperren kannst du gezielt festlegen, welche Übergänge blockiert werden: Angebotsannahme, Auftragseröffnung, Beschaffungsfreigabe, Warenausgabe oder Rechnungsfestschreibung. Entwürfe und vorbereitende Arbeit bleiben möglich.
Eine Sperre braucht immer einen Grund. Beim Aufheben wird ebenfalls eine Begründung gespeichert. Benutzer mit dem Recht Kreditprüfung begründet übersteuern können eine zeitlich und betragsmäßig begrenzte Ausnahme für genau eine Aktion erteilen. Die Ausnahme wird beim Einsatz verbraucht und kann nicht still für weitere Vorgänge weiterverwendet werden.
Werkstube prüft gleichzeitig freigegebene Vorgänge für denselben Kunden nacheinander gegen den verfügbaren Rahmen. So wird derselbe verfügbare Betrag nicht gleichzeitig zweimal freigegeben.
Verzugskosten vorbereiten
Öffne eine festgeschriebene, noch offene Rechnung und wähle Verzugskosten → ⓘ, wenn du zuerst eine Erklärung der Begriffe und des Ablaufs brauchst. Die Hilfe ist unabhängig von Freigaberechten erreichbar. Mit Berechnen erstellst du anschließend eine Vorschau. Du brauchst:
- eine fachlich freigegebene Zinsregel,
- einen ausdrücklich bestätigten Verzugsbeginn samt Begründung,
- den gewünschten Berechnungsstichtag.
Werkstube teilt den Zeitraum bei Änderungen des amtlichen Basiszinssatzes und bei Teilzahlungen automatisch auf. Die Vorschau zeigt je Abschnitt Zeitraum, Restbetrag, Basiszins, Aufschlag und Ergebnis. Zinsen und eine gegebenenfalls vorgesehene Pauschale bleiben getrennt.
Die Berechnung ist zunächst ein Entwurf. Sie verändert die ursprüngliche Rechnung und deren offenen Saldo nicht. Eine berechtigte zweite Aktion gibt den geprüften Entwurf frei und erzeugt dafür einen separaten Rechnungsentwurf mit getrennten Positionen für Zinsen und Pauschale. Prüfe dort die steuerliche und rechtliche Behandlung, bevor du diesen neuen Beleg festschreibst.
Was wird berechnet?
Der effektive Jahreszinssatz besteht aus zwei Teilen:
| Schuldner | Gesetzliche Standardregel | Beispiel bei 1,52 % Basiszins |
|---|---|---|
| Verbraucher | Basiszinssatz + 5 Prozentpunkte | 6,52 % p. a. |
| Unternehmen / Nicht-Verbraucher | Basiszinssatz + 9 Prozentpunkte | 10,52 % p. a. |
Das Beispiel verwendet den ab 1. Juli 2026 geltenden Basiszinssatz. Werkstube zieht für echte Berechnungen immer die für den jeweiligen Zeitraum aktivierte, versionierte Quelle heran und teilt Zeiträume bei einem Wechsel automatisch.
Werkstube ruft die offizielle Bundesbank-Zeitreihe SU0115 alle sechs Stunden ab. Ein regulärer neuer Halbjahreswert wird mit Gültigkeitsdatum, Quellenstand und SHA-256-Prüfsumme als neuer Gültigkeitszeitraum gespeichert und automatisch aktiviert. Ändert die Quelle ausnahmsweise einen bereits aktiven Wert für dieselbe Periode, setzt Werkstube diesen Wert auf Zu prüfen, statt ihn unbemerkt für neue Berechnungen zu verwenden. Bereits freigegebene Berechnungen behalten ihren gespeicherten Stand.
Der Basiszinssatz ändert sich gesetzlich zum 1. Januar und 1. Juli. Läuft ein Verzugszeitraum über einen solchen Stichtag, entstehen automatisch zwei Berechnungsabschnitte mit dem jeweils gültigen Satz. Bereits freigegebene Zinsberechnungen behalten ihre gespeicherten Periodenwerte und bleiben damit reproduzierbar.
Bei Nicht-Verbrauchern kann zusätzlich die gesetzliche 40-Euro-Verzugspauschale nach § 288 BGB greifen. Das ist kein frei gewählter Zinssatz und keine allgemeine Mahngebühr. Gegenüber Verbrauchern wird diese Pauschale nicht automatisch verwendet. Weitere tatsächlich entstandene und erforderliche Kosten können getrennt zu prüfen sein; Werkstube erfindet dafür keine pauschalen Mahnkosten.
Die Zinsen werden taggenau auf die jeweils offene Hauptforderung berechnet. Eine zugeordnete Teilzahlung mindert die Grundlage ab ihrem Zuordnungsdatum. Bereits freigegebene Perioden, Zahlungen und verwendete Regelversionen bleiben in den Details der Berechnung sichtbar.
Zinssätze und Regeln freigeben
Benutzer mit Zinssätze, Regeln und Verzugskosten freigeben prüfen unter Verzugskosten → Regeln die amtliche Quelle und aktivieren den Basiszinssatz mit Prüfvermerk nur dann manuell, wenn der automatische Abgleich eine nachträgliche Abweichung für eine bereits aktive Periode erkannt hat. Im Feld Prüfnotiz wird kein Zinssatz eingegeben. Notiere dort nur, dass Wert, Gültigkeitsdatum und Quelle abgeglichen wurden. Die passende Verbraucher- oder Unternehmensregel wird weiterhin fachlich freigegeben. Ungeprüfte Auffälligkeiten nehmen an keiner Berechnung teil.
Der kontrollierte Ablauf besteht aus diesen Schritten:
- Werkstube übernimmt einen regulären Halbjahreswert aus der fest hinterlegten amtlichen Zeitreihe und protokolliert den Quellenstand.
- Bei einer auffälligen nachträglichen Abweichung prüft eine berechtigte Person die Quelle; normale neue Perioden brauchen keinen manuellen Eingriff.
- Die passende gesetzliche Regel wird aktiviert.
- Eine andere fachliche Aktion prüft den berechneten Forderungsentwurf und gibt ihn frei.
Damit bleibt erkennbar, welcher Quellenstand, welche Regelversion, welcher Verzugsbeginn und welche Zahlungsstände verwendet wurden.
Wenn etwas nicht funktioniert
„Noch keine fachlich freigegebene Zinsregel vorhanden“
Eine Person mit Freigaberecht muss zuerst den amtlichen Basiszinssatz und danach die passende Verbraucher- oder Unternehmensregel aktivieren.
„Verzugsbeginn fehlt“ oder Berechnen ist deaktiviert
Wähle Regel, Start- und Enddatum und ergänze eine nachvollziehbare Begründung mit mindestens acht Zeichen.
Eine Quellenprüfung konnte nicht gespeichert werden
Es wird nichts teilweise aktiviert. Öffne Regeln, kontrolliere den Status und versuche die Freigabe erneut. Ein weiterhin als Zu prüfen markierter Wert nimmt nicht an Berechnungen teil.
Der Betrag wirkt unerwartet hoch oder niedrig
Öffne die Zinsperioden. Kontrolliere Resthauptforderung, Teilzahlungen, Basiszinssatz, gesetzlichen Aufschlag, Schuldnerart und Berechnungszeitraum einzeln. Die ursprüngliche Rechnung wird durch diese Prüfung nicht verändert.
Amtliche Grundlagen
- Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank
- § 286 BGB – Verzug des Schuldners
- § 288 BGB – Verzugszinsen und Pauschale
Rechte
- Kreditrisiken ansehen: Obligo, Ursprungsbelege und Sperren lesen.
- Kreditlimits verwalten: Kreditprofil versionieren.
- Kundensperren setzen und aufheben: operative Sperren verwalten.
- Kreditprüfung begründet übersteuern: einmalige Ausnahme erteilen.
- Verzugskosten berechnen: prüfbaren Entwurf erstellen.
- Zinssätze, Regeln und Verzugskosten freigeben: amtliche Sätze, Regeln und Berechnungsentwürfe fachlich freigeben.